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Einkaufsbedingungen der

LOTUS Systems GmbH


5. Höhere Gewalt


Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbaren Ereignisse berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzu- treten, soweit sie eine erheblich Verringerung unseres Bedarfes zur Folge haben. Dem Lieferanten stehen in diesem Fall keinerlei Ersatzansprüche zu.

 

6. Versandanzeige und Rechnung


Es gelten die Angaben in unseren Bestellungen und Lieferabrufen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung an die jeweils aufgedruckte Anschrift zu richten. Sie darf nicht den Sendungen beige- fügt werden, sondern gesondert an die Abteilung Einkauf, Rechnungsprüfung adressiert sein.

 

7. Preisstellung und Gefahrenübergang


Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk einschließlich Ver- packung. Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur An- nahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist.

 

8. Zahlungsbedingungen


Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 14 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb 30 Tage netto. Die Frist läuft von dem Zeitpunkt an, an dem sowohl die Rechnung als auch die Ware bei uns eingegangen bzw. die Leistung erbracht wurde. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

 

9. Gewähr


8.1 Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Wir sind berechtigt, die Lieferung oder Leistung, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäfts- gang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte Mängel werden von uns unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insofern verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

8.2 Wir sind berechtigt, für Mängel der Lieferung oder Leistung, unbeschadet der uns nach den ge- setzlichen Vorschriften zustehenden sonstigen Rechte, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung geltend zu machen, die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu fordern oder die ganze oder teilweise Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Die Ge- währleistungsfrist beträgt 24 Monate, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist vereinbart ist.

8.3 Wird infolge mangelhafter Lieferung eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle notwendig, so trägt der Lieferant hierfür die Kosten.

8.4 In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr akuter Gefahren oder zur Vermeidung unverhält- nismäßiger Schäden, sind wir berechtigt, die festgestellten Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen. 8.5 Der Lieferant hat alle Kosten für Rücksendung und Ersatzlieferungen, sowie sämtliche anderen Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen stehen.

 

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